Mi., 04. März
|Akademie GFF
Errichter turnusmäßige Fortbildung
Errichter - Turnusmäßige (alle 4 Jahre) Fortbildung des handwerklichen Betriebsleiters, zur Nachrüstung von Türen, Fenstern und sonstigen Gebäudeöffnungen um in der Errichterliste zu bleiben (Nachweis durch TN-Bescheinigung an LKA) Seminar für 155,-- €


Zeit & Ort
04. März 2020, 09:00 – 16:30
Akademie GFF, Otto-Wels-Straße 11, Karlsruhe, Deutschland
Gäste
Über die Veranstaltung
Nach Ziffer 4.8 des bundeseinheitlichen Pflichtenkataloges des LKA für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherheitseinrichtungen, muss der handwerkliche Betriebsleiter spätestens alle vier Jahre nach absolvierter Grundschulung eine anerkannte Fortbildung besuchen. Eine entsprechende Aufforderung zur Fortbildung wird vom jeweiligen LKA erteilt.
Die wiederkehrende „Fortbildung für Errichterunternehmen von mechanischer Sicherheitstechnik“ beinhaltet die Nachrüstung von Türen, Fenstern und sonstigen Gebäudeöffnungen, welche dazu dient, das notwendige Wissen dem LKA nachzuweisen, um weiterhin in der Errichterliste des Baden-Württembergischen Landeskriminalamts verbleiben zu können.
Hierbei werden Innovationen und Neuheiten zu einbruchhemmenden Produkten vorgestellt. Hinweise und Anforderungen sowie Erkenntnisse der Kriminalpolizei werden speziell behandelt.
Die Gew. Akademie für Glas-, Fenster- und Fassadentechnik Karlsruhe, ist von den Landeskriminalämtern als Schulungsanbieter anerkannt und im Verzeichnis der anerkannten Schulungsanbieter aufgeführt.
Programm:
Polizeiliche Erfahrung und Empfehlungen, aktuelle Zahlen und Erkenntnisse zu Schwerpunkten bei Einbrüchen und Täterverhalten
Wissensauffrischung DIN 18104 Teil 1
- Innovationen und Vertiefung
- Fragen und Hinweise/Handreichungen/Diskussion
Wissensauffrischung DIN 18104 Teil 2
- Innovationen und Vertiefung
- Fragen und Hinweise/Handreichungen/Diskussion
Referenten: Landeskriminalamt, Fa. ABUS, Fa. SIEGENIA
Hinweis:
Die GFF qualifizierte Fachkraft des Glaserhandwerks wird erreicht, indem Sie das Modul 1 Fenstermontage allgemein und zwei weitere beliebige Module besuchen. Für den Titel GFF qualifizierte und geprüfte Fachkraft des Glaserhandwerks müssen alle Module besucht werden und eine abschließende Prüfung abgelegt werden. Für jedes der Module haben wir einen Spezialisten organisiert der Sie durch das jeweilige Thema führen wird.
Die erforderlichen Module für die jeweilige Qualifikation müssen innerhalb von drei Jahren bestätigt werden. Danach sollten die jeweiligen Module, in einem vom Unternehmer festgelegten Turnus, regelmäßig aufgefrischt werden.
Die Durchführung der einzelnen Module erfolgt über die Akademie für Glas-, Fenster- und Fassadentechnik Karlsruhe. Die Abnahme der Prüfung und die Bestätigung der jeweiligen Qualifizierung wird, auf Verlangen der Mitglieder, vom Fachverband bestätig. Die Reihenfolge in der Sie die Module besuchen spielt dabei keine Rolle.
Teilnahmebedingungen:
Die Zahlung ist innerhalb zehn Tagen ab Rechnungsstellung fällig jedoch spätestens vor Seminarbeginn. Der Rücktritt ist bis sieben Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Wenn Sie sich später abmelden oder nicht teilnehmen, wird der volle Betrag fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann bestimmt werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt 30% der Lehrgangsgebühr. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor den Lehrgang abzusagen. Die bereits bezahlte Lehrgangsgebühr wird dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für die Teilnehmer bestehen nicht. Erfüllung und Gerichtsstand ist Karlsruhe. Mit dem Absenden der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Tippfehler und Änderungen vorbehalten!
Datenschutzinformation:
Zur Bearbeitung und Organisation der Veranstaltung ist es unumgänglich Ihre personenbezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten. Durch Ihre Anmeldung hier werden Ihre Daten auch auf dem Server unseres Homepageanbieters gespeichert (Wix.com Inc. 500 Terry Francois Blvd., 6th Floor, San Francisco, CA 94158 USA).
Ihre Daten werden auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung eingetragen.
Eventuell werden auf der Veranstaltung Fotografien und Videos von den Teilnehmern angefertigt und diese auf unserer Homepage, auf Facebook und auf Twitter publiziert. Einschließlich zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen in Form sämtlicher Medien.
Rechte:
Sie haben das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO und das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO.
Die mit Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars erteilte Einwilligung, können Sie, mit Blick auf die Zukunft, jederzeit widerrufen.



