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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Mo., 24. Aug.

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Hertzstraße 177

Der Kurs vermittelt elektrotechnische Grundkenntnisse speziell für Handwerker/innen anderer Gewerke, die im Rahmen ihres Berufs bestimmte, festgelegte elektrische Arbeiten nach Unterweisung selbst durchführen sollen.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Zeit & Ort

24. Aug. 2026, 08:00 – 04. Sept. 2026, 12:00

Hertzstraße 177, Hertzstraße 177, 76187 Karlsruhe, Deutschland

Über die Veranstaltung

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten


In der Praxis stehen viele Fensterbauer vor der Herausforderung, dass bestimmte Arbeiten, wie z. B. das Anschließen von Rollläden oder Sensoren, nicht eigenständig ausgeführt werden dürfen. Fensterbauer dürfen elektrische Bauteile wie Rollläden oder Motoren nur dann

anschließen, wenn sie über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügen. Dies ist durch die DGUV Vorschrift 3 und die Handwerksordnung geregelt. Beide Vorschriften legen fest, dass elektrische Arbeiten ausschließlich von qualifizierten Elektrofachkräften oder Personen mit einer

speziellen Schulung, wie der „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ (EFK2T), durchgeführt werden dürfen. Ohne diese Qualifikation gelten Fensterbauer als elektrotechnische Laien und dürfen solche Arbeiten nicht ausführen. Die Vorschriften dienen der Sicherheit und stellen

sicher, dass elektrische Anlagen fachgerecht installiert und betrieben werden.


Mit unserem neuen Kurs „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ bieten wir Ihnen eine praxisorientierte Lösung, um genau diese Lücke zu schließen. Nach erfolgreichem Abschluss und der schriftlichen Bestellung durch Ihren Arbeitgeber dürfen Sie künftig festgelegte,

wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten im Rahmen Ihres Berufs eigenständig ausführen.


Dieser Kurs gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und effizienter auf die Anforderungen im Alltag zu reagieren – ohne auf externe Dienstleister angewiesen zu sein.


Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Kurs:


Zweck des Kurses

Der Kurs vermittelt elektrotechnische Grundkenntnisse speziell für Handwerkerinnen und Handwerker anderer Gewerke (z. B. Rollladenbau), die im Rahmen ihres Berufs bestimmte, festgelegte elektrische Arbeiten nach Unterweisung selbst durchführen sollen. Bitte beachten

Sie, dass der Kurs nicht für Personen geeignet ist, die umfassend in der Elektrotechnik tätig werden wollen.


Was darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Nach erfolgreichem Abschluss und schriftlicher Bestellung durch den Arbeitgeber dürfen Sie nur die im Betrieb festgelegten, wiederkehrenden Tätigkeiten ausführen, wie z. B.:


  • Anschluss elektrischer Betriebsmittel im Rahmen Ihres Gewerkes (z. B. Rollladenmotoren und Sensoren),

  • Austausch defekter Komponenten.


Was darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten NICHT?

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf keine eigenständigen Prüfungen oder Planungen vornehmen. Dazu gehören:

  • Keine VDE- oder DGUV-V3-Prüfungen,

  • Keine Inbetriebnahme komplexer Anlagen,

  • Keine Neuinstallation oder Änderungen elektrischer Anlagen,

  • Keine Arbeiten außerhalb der schriftlich festgelegten Tätigkeiten.


Allgemeine Informationen

Der Kurs richtet sich an Personen, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, aber gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln ausführen sollen, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt wurden. Im Kurs werden Sie:


  • umfassend über Gefahrenquellen im Umgang mit elektrischem Strom informiert,

  • lernen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind,

  • und durch eine Abschlussprüfung Ihre Kenntnisse in Theorie und Praxis nachweisen.


Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie dazu befähigt, künftig vom Unternehmer für einzelne festgelegte Tätigkeiten bestellt und beauftragt zu werden.


Kursdetails auf einen Blick


  • Ort: Hertzstraße 177, 76187 Karlsruhe, Deutschland

  • Dauer: 2-wöchiger Vollzeitkurs (KW 35 und 36: 24.08. – 04.09.2026)

  • Unterrichtseinheiten: 80 (gemäß DGUV Vorschrift 3 (BGV A3))

  • Maximale Teilnehmerzahl: 10 Personen

  • Kosten: 1.090 € pro Person

  • Rückmeldung bis: 12. Juni 2026

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Hinweis:

Die GFF qualifizierte Fachkraft des Glaserhandwerks wird erreicht, indem Sie das Modul 1 Fenstermontage allgemein und zwei weitere beliebige Module besuchen. Für den Titel GFF qualifizierte und geprüfte Fachkraft des Glaserhandwerks müssen alle Module besucht werden und eine abschließende Prüfung abgelegt werden. Für jedes der Module haben wir einen Spezialisten organisiert der Sie durch das jeweilige Thema führen wird.
Die erforderlichen Module für die jeweilige Qualifikation müssen innerhalb von drei Jahren bestätigt werden. Danach sollten die jeweiligen Module, in einem vom Unternehmer festgelegten Turnus, regelmäßig aufgefrischt werden.


Die Durchführung der einzelnen Module erfolgt über die Akademie für Glas-, Fenster- und Fassadentechnik Karlsruhe. Die Abnahme der Prüfung und die Bestätigung der jeweiligen Qualifizierung wird, auf Verlangen der Mitglieder, vom Fachverband bestätig. Die Reihenfolge in der Sie die Module besuchen spielt dabei keine Rolle.


Teilnahmebedingungen:

Die Zahlung ist innerhalb zehn Tagen ab Rechnungsstellung fällig jedoch spätestens vor Seminarbeginn. Der Rücktritt ist bis sieben Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Wenn Sie sich später abmelden oder nicht teilnehmen, wird der volle Betrag fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann bestimmt werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt 30% der Lehrgangsgebühr. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor den Lehrgang abzusagen. Die bereits bezahlte Lehrgangsgebühr wird dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für die Teilnehmer bestehen nicht. Erfüllung und Gerichtsstand ist Karlsruhe. Mit dem Absenden der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Tippfehler und Änderungen vorbehalten!

 

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Die Trägerverbände der Gewerblichen Akademie
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