Nachschulung Asbestseminar
Mi., 09. Okt.
|Akademie GFF
Gemäß der TRGS 519 gilt der erworbene Asbestsachkundenachweis für einen Zeitraum von 6 Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang (eintägiger Auffrischungslehrgang) besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
Zeit & Ort
09. Okt. 2024, 08:00 – 17:30
Akademie GFF, Otto-Wels-Straße 11, Karlsruhe, Deutschland
Über die Veranstaltung
Gemäß der TRGS 519 gilt der erworbene Asbestsachkundenachweis für einen Zeitraum von 6 Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang (eintägiger Auffrischungslehrgang) besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs. Es findet keine Prüfung statt.
Programminhalte:
· Asbest – Verwendung und Eigenschaften
· Aktuelles aus Vorschriften – und Regelwerk
· Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
· Technische und Organisatorische Maßnahmen
· Persönliche Schutzausrüstung
Referenten:
B.Eng. Jan Eiermann, Technische Beratung des Fachverbands GFF Baden-Württemberg
Dipl. Ing (FH) Ulrike Rieth
Ansprechpartner:
Dipl. Ing (FH) U.Rieth, Organisation Tel: 0721 98657 45 / E-Mail: u.rieth@gff-online.de
B.Eng. Jan Eiermann, Technische Beratung, Tel: 0721 98657 52 / E-Mail: j.eiermann@gff-online.de
Kosten:
165,-€ / Person